Sondereigentumsverwaltung / Hausverwaltung
… umfasst die Verwaltung des Sondereigentums (Wohnungseigentum oder gewerbliches Teileigentum), also auch des Mietverhältnisses und meist auch des gesamten restlichen Immobilieneigentums oder auch nur der einzelnen Sondereigentumseinheit innerhalb der Eigentümergemeinschaft.
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