Zeige grösseres Bild Teileigentum … bezeichnet in der Regel das gewerblich genutzte Sondereigentum in einer Teileigentümergemeinschaft. admin2019-06-12T14:52:30+02:0007. Jun 2019|Lexikon, T| Teilen Sie doch Ihr Wissen. FacebookTwitterLinkedInE-Mail Ähnliche Beiträge Gallerie Corona-Pandemie Gallerie Sondereigentumsverwaltung / Hausverwaltung Gallerie WEG-Verwaltung Gallerie Wohnungseigentum Gallerie Projektentwicklung